Eintritt in das Heiligtum
„So lasst uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen, in voller Gewissheit des Glaubens, die Herzen besprengt und so gereinigt vom bösen Gewissen, und den Leib gewaschen mit reinem Wasser“ (Heb 10,22).
Zwei Dinge sind in diesem Vers enthalten: die Qualifikation und der notwendige Zustand für das „Hinzutreten“; d.h. für den Eintritt in das Heiligtum, um anzubeten. In der Reihenfolge des Abschnitts kommt die Qualifikation zuletzt, doch wir betrachten sie zuerst.
Unsere Herzen müssen also zuerst besprengt und gereinigt sein vom bösen Gewissen, ein deutlicher Hinweis auf die Wirksamkeit des Blutes Christi, wodurch der Gläubige kein Gewissen von Sünden mehr hat (Vers 2), weil Christus durch sein einmaliges Opfer diejenigen vollkommen gemacht hat, die geheiligt werden (Vers 14).
Außerdem muss unser Leib mit reinem Wasser gewaschen werden, eine ebenso deutliche Anspielung auf die Einweihung der Priester (2. Mo 29), und ein Bild der neuen Geburt.
Es ist in diesem Zusammenhang interessant, dass in Johannes 13, wo der Herr zu Petrus sagt: „Wer gebadet ist, hat nicht nötig sich zu waschen, ausgenommen die Füße“, dasselbe Wort verwendet wird, und das zweifellos, weil diese Stelle auch auf die Einweihung der Priester anspielt; denn die Waschung ihres Leibes musste nicht wiederholt werden, nur die Waschung der Hände und Füße am Waschbecken.
Die wesentliche Qualifikation für den Eintritt in das Heiligtum ist also, von neuem geboren zu sein und, was das Gewissen betrifft, unter der reinigenden Wirkung des kostbaren Blutes Christi zu stehen.
Damit einhergehen muss ein entsprechender Herzenszustand. Erstens ein „wahrhaftiges Herz“, ein Herz, das nichts vor Gott verbirgt, sondern im Licht seiner Gegenwart die innersten Geheimnisse offenbart hat; ein Herz also, das uns nicht verurteilt (1. Joh 3,21), weil alles gemäß der Heiligkeit des Heiligtums beurteilt wurde.
Außerdem muss die volle Gewissheit des Glaubens da sein, Vertrauen in die Gnade und Liebe dessen, zu dem wir „hinzutreten“. Der Leser möge beachten, dass in 1. Johannes 3 auch das Vertrauen mit einem Herzen verbunden wird, das nicht verurteilt.
Die Lektion dieses Verses ist also, dass uns die Qualifikation ein unwiderrufliches Anrecht auf den Eintritt in das Heiligtum gibt, dass es aber gleichzeitig eines entsprechenden geistlichen Zustands bedarf, um dieses Vorrecht auch zu genießen.
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